Wie im aktuell gültigen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte vom August 2017 vereinbart, tritt am 1. April 2018 die nächste Stufe der Gehaltserhöhung für Medizinische Fachangestellte in Kraft. Auf der Basis der geänderten Grundgehälter vom 1. Januar 2018 gibt es 2,2 Prozent mehr Geld.
Kategorie: Arbeitsverhältnis
Haus- und Fachärzte als Arbeitgeber: Nur wenige MFA würden ihre Betriebe empfehlen
In einem Blogbeitrag kommt Dipl.-Kfm. Klaus-Dieter Thill (IFABS) nach einer Situationsanalyse zu dem Ergebnis, dass die meisten MFA ihre Arbeit in der Arztpraxis und mit den Patientinnen und Patienten als sehr erfüllend empfinden. Bemängelt würden demgegenüber jedoch die Arbeitsbedingungen. “Die Ursache liegt vor allem im Führungs-Verhalten der Praxis-Chefs”, schreibt Thill.
Startschuss für den Boys’Day 2018!
Der Boys’Day, Jungen-Zukunftstag, dient Jungen zur Erkundung von Berufsfeldern mit einem Männeranteil unter 40 Prozent. Jungen machen hier neue Erfahrungen für ihre Berufs- und Lebensplanung. Einrichtungen und Unternehmen laden zu diesem Tag Schüler ab der 5. Klasse ein, Berufe in den Bereichen Erziehung, Soziales, Gesundheit, Pflege und Dienstleistung kennenzulernen. Auch Arztpraxen sind aufgerufen, sich zu beteiligen, denn der Beruf der Medizinischen Fachangestellten ist mit einem Männeranteil von immer noch deutlich unter 5 Prozent bislang ein klassischer Frauenberuf. Arztpraxen können sich ab sofort für die Teilnahme am Boys’Day eingetragen.
Diese neuen Pflichten beim Mutterschutz müssen Praxis-Chefs kennen
“Das neue Mutterschutzgesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Es gibt einige Detailänderungen, die Praxisinhaber kennen sollten, sonst droht Ärger – inklusive Bußgeldern”, schreibt die Ärztezeitung heute. Daran schließt sich ein lesenswerter Beitrag an, der die wesentlichen Punkte gut zusammenfasst.
[Beitrag lesen bei aerztezeitung.de]
Neues zur betrieblichen Altersvorsorge
Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet auch für Medizinische Fachangestellte wichtige Neuerungen. Darauf verweist die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (VmF). So wird eine staatliche Förderung für Arbeitgeberbeiträge eingeführt. Voraussetzung dafür ist, dass das Bruttogehalt nicht mehr als 2200 Euro beträgt und der Arbeitgeber einen Beitrag zwischen 240 und 480 Euro jährlich bzw. 20 bis 40 Euro monatlich leistet.
Ab Januar neue Vergütungstabelle für MFA
Ab Januar 2018 gilt für alle MFA mit tarifgebundenen Arbeitsverträgen die neue Vergütungstabelle gem. § 3 Abs. 1 b) des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte. Darin ist das ursprüngliche 13. Monatsgehalt zu 1/24 einbezogen.
Bei Fragen zu den Ansprüchen aus dem Tarifvertrag steht den Verbandsmitgliedern die Rechtsabteilung Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. selbstverständlich gern zur Seite.
(pi Verband medizinischer Fachberufe e. V., 21.12.2017)
VERAH® ist nicht mehr aus den Hausarztpraxen wegzudenken
Am 15. Dezember 2017 absolvierte in Unna (Nordrhein-Westfalen) die 10.000te Medizinische Fachangestellte (MFA) die Prüfung zur VERAH® (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis). Beim VERAH®-Konzept handelt es sich um eine Weiterqualifizierung für erfahrene MFA, die vom Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) angeboten wird. Die VERAH® entlasten die Hausärztinnen und Hausärzte, indem sie an sie delegierte, nichtärztliche Tätigkeiten übernehmen und so zu einer optimierten Patientenversorgung beitragen.
Kaffee und “trockene Brötchen” sind kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug
In einem am 02. Oktober 2017 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen 11 K 4108/14) wurde entschieden, dass die innerbetriebliche unentgeltliche Bereitstellung von Heißgetränken und Brötchen ohne Aufstrich oder Belag (im Volksmund “trockene Brötchen” genannt) noch keinen lohnsteuerpflichtiger Sachbezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) darstellt. Das Finanzamt hatte hier im Rahmen einer Betriebsprüfung den Pauschbetrag für ein Frühstück jeweils pro Mitarbeiter und Tag (derzeit 1,70 Euro pro Tag) angesetzt und Steuer nachverlangt.