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Die Ärztegenossenschaft Nord begrüßt IGES-Gutachten zum ambulanten Operieren!

04.04.2022 | Info, Pressemitteilungen

Entsteht endlich ein neuer, intersektoraler Leistungsbereich?

Mit Verzögerung ist zum Ende des ersten Quartals nun das Gutachten zum § 115b des IGES-Instituts veröffentlicht worden. Noch eine Initiative aus der Spahn-Ära mit in Kraft treten des MDK-Gesetzes in 2020 ein Gutachten zu erstellen, um den Katalog des ambulanten Operierens (AOP) substantiell zu erweitern.

„Als Ärztegenossenschaft Nord (äg Nord) begrüßen wir nicht nur dieses Gutachten, sondern sehen konkrete Lösungsansätze einer möglichst umfassenden Ambulantisierung“, so Vorstandsvorsitzender und Hausarzt Dr. Svante Gehring.“ Wir sehen hier dringenden Nachholbedarf, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ in Zukunft gerecht zu werden.“
Im internationalen Vergleich werden ambulante Operationen /Prozeduren nach § 115b noch unter „ferner liefen“ angeboten.

“Bei fehlender Wirtschaftlichkeit im ambulanten Bereich, fallen die ambulanten Erlöse aktuell immer noch deutlich geringer als stationäre Entgelte aus“, erklärt Dr. Axel Schroeder, Vorstandsvize und Urologe, „und dies führt zur Fehlversorgung“.

Mit dem MDK-Gesetz hatte der Gesetzgeber die drei Partner aus der gemeinsamen Selbstverwaltung GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) verpflichtet, eine Überarbeitung des AOP-Kataloges anhand eines Gutachtens vorzunehmen. Dieses seit Ende letzter Woche vorliegende 300 Seiten lange Papier aus dem IGES-Institut erweitert den AOP-Katalog auf über 2500 Operationen, sonstige stationsersetzende Eingriffe und Behandlungen mit ca. 5000 OPS-Codes als ambulante Leistungen.

„Ein Prinzipienwechsel, zumal nun deutlich mehr Leistungen unter einer einheitlichen Vergütung stehen“, so Dr. Hartmut Ocker, Vorstandsmitglied und Anästhesist. Er ist gespannt auf die Ausgestaltung des neuen Leistungsbereiches.

„Als äg Nord stehen wir mit unserer Erfahrung bereit und unterstützen die Selbstverwaltung bei der Umsetzung dieser 3-seitigen Vertragsvereinbarung.

„Die Trennung in Sektoren sind Relikte veralteter, ja falscher Strukturen, vielfach medizinisch nicht mehr sachgerecht, sie diente mehr der ökonomischen Steuerung als dem Patientenwohl“, so Dr. Gehring.

„Wir brauchen keine neuen Sektoren, sondern einen Leistungsbereich mit stationärer und in Teilbereichen ambulanter Versorgung für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Einen intersektoralen Bereich mit der Prämisse ambulant vor stationär“ unterstreicht Dr. Schroeder, „als äg Nord sehen wir uns in unserem Einsatz, dem Aufbau von regionalen Netzwerken von Praxen und Kliniken gestärkt. Vielleicht leitet die Ampelkoalition trotz Krisenmodus doch noch eine nachhaltige Gesundheitsreform ein“.

Pressekontakt:
Ärztegenossenschaft Nord eG
Dr. Svante Gehring, 1. Sprecher Vorstand
Tel.: 04551 9999-0 – E-Mail: kontakt@aegnord.de

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