Mündlicher Arbeitsvertrag gilt
Mai 14, 2012 in Allgemein, Rechtvon Dialogpartnerinnen-Betreuung
HEILBRONN (ck). Wer per Handschlag eine medizinische Fachangestellte einstellt, muss sich später auch an die Abmachungen halten. Das lässt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn ableiten.










Dortmund (vmf) – Ein neues Gütesiegel wird Licht in den Fortbildungsdschungel für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte bringen. Der Startschuss für die Umsetzung wurde am Wochenende auf der 22. ordentlichen Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. in Rotenburg a.d. Fulda gegeben. Das Anerkennungsverfahren ist freiwillig und zunächst verbandsintern. Eine Bescheinigung mit Gütesiegel erhalten vorläufig nur die im Verband medizinischer Fachberufe e.V. organisierten Mitglieder. “Dennoch profitieren alle Teilnehmenden”, erklärt Gabriele Leybold weiter. “Denn sie können davon ausgehen, dass wir hohe Maßstäbe an unsere Veranstaltungen setzen.”